Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 45 Nicht förderfähige Filme
Stand: 01.01.2025
Referenzfilme, neue Filme oder Filmvorhaben sind nicht förderfähig, wenn sie verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten, einen pornographischen oder gewaltverherrlichenden Schwerpunkt haben oder offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen.