Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG

§ 45 Nicht förderfähige Filme

Stand: 01.01.2025

Bund1 Entscheidung

Referenzfilme, neue Filme oder Filmvorhaben sind nicht förderfähig, wenn sie verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten, einen pornographischen oder gewaltverherrlichenden Schwerpunkt haben oder offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen.

§ 44 § 46